Zu den Schwerpunkten

  • Vereinsrecht und Vereinssteuerrecht
  • Rechtsfragen bei Webseiten

habe ich in den letzten Jahren auch für Organisationen und Fortbildungsinstitute konzipierte Seminare abgehalten. Derartige Seminare kann ich auch für Firmen, Vereine oder sonstige Organisationen durchführen.

Möglicher Inhalt eines solchen Seminars:

„Vereinsrecht und Vereinssteuerrecht“

mit Erkenntnissen nach der Änderung durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom 21.03.2013 und den Änderungen des Anwendungserlasses zur AO vom 15.08.2012.

Inhalt:

Aufgrund der erfolgten und noch zu erfolgenden Änderungen besteht ein erheblicher Handlungsbedarf bei zahlreichen Vereinssatzungen, da z. B. Vergütungen an Vorstandsmitglieder dann ausdrücklich einer satzungsmäßigen Grundlage bedürfen, was bisher häufig nicht der Fall ist. Ohne diese dringend vorzunehmenden Satzungsänderungen können sich daraus für Vorstandsmitglieder auch strafrechtlich relevante Tatbestände ergeben wie z. B. aus § 266 StGB. Der Vortrag gibt einen generellen Überblick über das Vereinsrecht und das Vereinssteuerrecht unter besonderer Berücksichtigung dessen, was nun zu veranlassen ist.

Insbesondere:

  • Definition des Vereins und Abgrenzung zu anderen Gemeinschaften,
  • eingetragener und nicht eingetragener Verein,
  • die Haftung des Vereinsvorstandes und der Vereinsmitglieder
  • Erlangung der Gemeinnützigkeit und Erhalt während des laufenden Vereinsbetriebs,
  • Vereinsgründung sowie gesellschaftsrechtlich und steuerrechtlich notwendiger Inhalt der
  • Vereinssatzung (unter besonderer Berücksichtigung der neuen steuerrechtlichen
  • Mustersatzung nach Anlage 1 zu § 60 AO),
  • die steuerrechtliche Abgrenzung von ideellem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb
  • und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb,
  • Buchhaltungspflichten des Vereins und anfallende Steuern des Vereins,
  • die steuerrechtlichen Voraussetzungen beim Spendenabzug und beim Sponsoring
  • die lohnsteuerrechtliche Privilegierung des gemeinnützigen Vereins durch Übungsleitervergütung und Ehrenamt

Der Vortrag berücksichtigt die geltende Rechtslage sowie etwa bis zum Seminartermin eintretende gesetzliche Veränderungen.